13-02-2013 DQHA - Warum –(staatlich anerkannter)– Zuchtverband? Staatlich anerkannter Zuchtverband, das ist ein bedeutungsvolles Wort. Aber was verbirgt sich dahinter? Option oder Pflicht, Vor- oder Nachteil? Zuchtverband, der wird landläufig mit hohen Anforderungen, Erwartungen, Verwaltung, Vertrauen, Service und starker Identifizierung mit der vertretenen Rasse/Authentizität assoziiert. Jeder weiß, dass ein Zuchtverband Abstammungsnachweise und Papiere erstellt und aufbewahrt, die Pferde repräsentiert, die er verwaltet und Veranstaltungen wie Zuchtschauen, Turniere und evtl. Auktionen veranstaltet. Hier treffen sich die Züchter um ihre Pferde vorzustellen, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, „zu fachsimpeln“ und ihre Pferde potenziellen Interessenten vorzustellen. Aber was macht einen staatlich anerkannten Zuchtverband eigentlich noch aus? Brauche ich ihn, um Pferde zu züchten? Kann ich mir aussuchen, zu welchem Zuchtverband ich gehen möchte? Gibt es eine Pflichtmitgliedschaft? Was sind die Vorteile, die ich von einer Mitgliedschaft habe? Im Deutsch der Juristen heißt es ganz lapidar: „Das Tierzuchtgesetz regelt Anerkennung und Arbeit der Zuchtorganisationen, das Besamungswesen, den Embryotransfers, den innergemeinschaftlichen Handel sowie die Durchführung des Gesetzes mit Ausnahmen und Bußgeldvorschriften.“ Ist dies wirklich alles, was ein staatlich anerkannter Zuchtverband für seine Mitglieder tun kann und was wäre, hätte der Zuchtverband keine staatliche Anerkennung? Wäre ein Verband dann von Gesetzen befreit und könnte vielleicht viel bessere, praxis- & marktorientiertere Arbeit für die Züchter leisten? Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Tierzucht gehört das Tierzuchtrecht zu den ältesten gesetzlichen Regelungen. Der Staat sieht sich also in der Verpflichtung, in die Zucht von Nutztieren (zu denen auch Pferde gehören) regulierend einzugreifen. Fluch oder Segen? Was sich hier hinter dem im Gesetzestext wiederholt verwendeten Begriff „Harmonisierung“ verbirgt, heißt für den einzelnen Züchter, dass er sich z.B. deutschland- oder europaweit einheitlichen Meldungen, Dokumentationen und Identifizierungen seiner Pferde zu unterwerfen hat. Diese Pflichten sind also unabhängig vom jeweiligen Zuchtverband. „Staatlich anerkannt“ bedeutet in diesem Fall z.B., dass die Zuchtleiterbesetzung ministeriell genehmigt sein muss, damit sichergestellt ist, dass alle gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten und umgesetzt werden. So ist der viel diskutierte Equidenpass ein amtliches Dokument, das nur von staatlich anerkannten Verbänden in staatlichem Auftrag ausgestellt werden darf. Was ein Zuchtverband regelt ist also fest gesetzlich vorgeschrieben. In der Ausgestaltung der Zuchtarbeit bleibt es aber dem jeweiligen Zuchtverband überlassen, wie und mit welchen Schwerpunkten die Zuchtarbeit erfolgt. Die große Chance eines Zuchtverbandes ist es also, die individuelle Arbeit wie z.B. Rassebeschreibungen, Zuchtziel, Exterieurbewertungen und Leistungsprüfungen zu erstellen, die maßgeschneidert für die Rasse sein sollten, die der jeweilige Verband vertritt. Die Faszination der Rassevielfalt ist gerade in der Pferdezucht sehr groß. Ebenso unterschiedlich sind auch die Nutzungsarten und der Phänotyp der einzelnen Rassen. Schon zu oft stellte man in der Vergangenheit fest, dass durch die allzu einheitliche Bewertung, ein „phänotypisches Modebewusstsein“ des Marktes oder die unzureichende Wertschätzung der Unterscheidungskriterien der einzelnen Rassen unwiederbringlich sehr gute und wertvolle Pferdelinien verloren gegangen sind. Daher ist eine möglichst individuelle Betreuung jeder Rasse, die genau auf deren Eigenschaften eingeht und diese fördert, auch im Sinne der tierzuchtrechtlich vorgeschriebenen Erhaltung der genetischen Vielfalt. Klar ist: eine planmäßige Zuchtarbeit bildet die Basis für leistungsfähige, –bereite und gesunde Pferde mit spezifischen Rassemerkmalen. Die Balance und Weitsicht eines Zuchtverbandes sollte eine Brücke schlagen zwischen Kontinuität und Innovation mit Unterstützung der Züchter und zum Wohle der Rasse. Ein staatlich anerkannter Zuchtverband muss es leisten, seinen Mitgliedern bestmöglichen Service zu bieten und die Schere zwischen den Intentionen von Züchtern, Reitern, Käufern, Verkäufern und der staatlichen Gesetzgebung nicht zu weit auseinander klaffen zu lassen, sondern aktiv und im Rahmen der Gesetze die Pferdezucht, im Sinne der Rasse, mitzugestalten. Die individuelle Entscheidung des Züchters für den richtigen Zuchtverband will wohl überdacht sein. Ausschlaggebend wird hier immer sein, dass er sich und seine Belange verstanden und die Rasse ausreichend und richtig repräsentiert sieht. Zweifelsohne gibt es allein in Deutschland über ein halbes Duzend staatlich anerkannte Zuchtverbände, die Quarter Horses in ihre Zuchtbücher eintragen dürfen und damit den Grundstein für eine legale Zuchtarbeit ihrer Mitglieder legen. Die o.g. Ausführungen in die Wahl des individuell bevorzugten Zuchtverbandes einfließen zu lassen, ist im Sinne der Rasseidentität elementar. Durch seine Wahl kann jeder einzelne Züchter zum Erfolg oder Misserfolg einer Rasse beitragen. Ein Rückzug aus dem Verbandsgeschehen und eine Konzentration auf eigene Vermarktungsinteressen können hierbei manchmal etwas kurzfristig gedacht sein. Für keinen Züchter sollte sich daher die Frage stellen: Muss ich in einem Zuchtverband Mitglied sein? Die konkrete Überlegung, in welchem Zuchtverband er Mitglied werden will und welcher Verband seine Interessen gut und adäquat wiederspiegelt, sollte für Verband A oder B sprechen. Hoffentlich einen Verband mit dem er sich identifizieren kann, der „seine Pferde“ und vor allem aber die Rasse kennt, wertschätzt und kompetent beurteilen kann.
Quelle: dqha.de
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