03-01-2013
Die dort bei dem Pferd „Madame Machine“ genommenen Proben haben den Nachweis eines Verstoßes gegen Medikamentenkontrollregeln (unerlaubte Medikation), also der Anwendung verbotener Substanzen gemäß der Auflistung im Anhang II der FN Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport (ADMR), erbracht. Obwohl die Proben keinen Hinweis auf die Anwendung verbotener Doping-Substanzen oder verbotener Methoden erbracht haben, führt gleichwohl auch der vorgenannte Regelverstoß durch die Verabreichung im Wettkampf unerlaubter Medikamente unabhängig von einer Verschuldensfrage zur automatischen Annullierung der mit dem Pferd auf dem Turnier erzielter Ergebnisse in den DQHA Futurityklassen und der DM Wertung mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen und Preisen.
Hubertus Lüring
DQHA/Präsident
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