23-12-2007

Tierseuchenkasse - Stichtagsmeldung zum 1. Januar 2008 steht bevor

Alle Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel und Bienen sind verpflichtet, ihren am 01.01.08 vorhandenen Tierbestand bei der Tierseuchenkasse zu melden.

Die bei der Tierseuchenkasse bekannten Tierbesitzer erhalten Ende Dezember einen Meldebogen. Wer keinen Meldebogen zur Verfügung hat, muss formlos eine schriftliche Meldung abgeben.

Die Meldung der Tierzahlen ist die Grundlage für die Beitragserhebung 2008 und muss spätestens bis zum 31.01.08 erfolgen.

Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter. Rinder müssen zum Stichtag nicht gemeldet werden, weil die Tierseuchenkasse die entsprechenden Tierzahlen der HIT-Datenbank entnimmt.

Werden die für das Beitragsjahr 2008 maßgeblichen Tierzahlen nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, werden für die Beitragsfestsetzung die Tierzahlen des Vorjahres herangezogen. Sind diese Tierzahlen nicht aktuell, laufen - wegen des Wegfalls der Widerspruchsmöglichkeit - die Tierbesitzer Gefahr, dass die Tierzahlen und der entsprechende Beitrag im Klagewege korrigiert werden müssen. Es ist somit im Interesse der Tierbesitzer und der Tierseuchenkasse, dass stets die aktuellen Tierzahlen vorliegen.